Modul 3 |
Intersektionalität
Intersektionalität
#Kreuzung #Differenzlinien #intersektionale Diskriminierung #Wechselbeziehungen #Interdependenzen #Schwarzer Feminismus #Kimberlé Crenshaw #Critical Race Theory
In dieser Lerneinheit geht es um das Thema Intersektionalität. Mit einer intersektionalen Perspektive lassen sich soziale Ungleichheiten, Diskriminierungen und Privilegien in ihrer Verschränkung erkennen und benennen. Ein intersektionaler Blick ist wichtig, um strukturelle Diskriminierung, Herrschafts- und Machtverhältnisse nicht nur einseitig, sondern aus verschiedenen Perspektiven heraus analysieren zu können. Anhand eines Fallbeispiels wird in das Thema Intersektionalität, also die Wechselwirkung von Diskriminierungslinien wie class, race und gender, eingeführt. Anschließend wird das Paradigma Intersektionalität beleuchtet und als Analysewerkzeug für Diskriminierung vorgestellt. In diesem Zusammenhang werden auch wichtige Differenzlinien besprochen. Danach wird geklärt, was unter Diskriminierung verstanden werden kann, da ohne ein Verständnis von Diskriminierung auch das Konzept der Intersektionalität nicht nachvollziehbar ist. Am Ende der Lerneinheit stehen Aufgaben bereit, die dazu einladen sollen, dass Sie sich als Berufsschullehrkraft dem Thema auf persönlicher sowie struktureller Ebene annähern können.
- Einstieg
- Theorie
- Aufgabe & Reflexion
- Literatur
In dieser Einheit wollen wir mit einem Beispiel aus der Netflix-Serie Sex Education einsteigen[1]. Sex Education erzählt aus dem (Schul)Alltag von diversen Schüler*innen einer weiterführenden Schule in England. Hierbei thematisiert die Serie unterschiedliche Positionen im Spektrum männlich, weiblich und nicht-binär. Diversität wird dadurch dargestellt, dass Themen wie Homosexualität, Klassenbeziehungen und Geschlechterrollen, Gender-Fluidität, Asexualität, psychische Gesundheit und Behinderungen, Herkunft und Ethnie nicht mehr als außergewöhnlich verhandelt, exotisiert oder besonders betont diskutiert werden, sondern „einfach“ in ihrer Komplexität und Vielschichtigkeit erzählt werden. Des Weiteren werden einige Stereotype aufgebrochen und eine Vielzahl unterschiedlicher Positionen (Positionierungen) repräsentiert:
Eine wichtige Rolle in der Serie spielt die Schwarze[2] schwule Person (Eric). Eric kommt aus einer nigerianischen Arbeiter*innenfamilie und kann eher als genderfluid gelesen werden. Es gibt lesbische und bisexuelle Personen, mit verschiedensten ethnischen und sozialen Herkünften, Darunter gibt es ebenso einen Schwarzen Jungen mit einer Schwarzen und einer weißen Mutter[3]. Die Betonung der Diversitätshintergründe der Rollen aus der Serie wird an dieser Stelle als sinnvoll angesehen, weil sich in ihnen intersektionale Diskriminierungs- und Benachteiligungserfahrungen zeigen. Es macht beispielsweise einen Unterschied, ob eine lesbische Frau* weiß oder Schwarz ist. Eine Schwarze lesbische Mutter ist von mehrfachen Diskriminierungslinien aufgrund ihrer Hautfarbe und ihrer sexuellen Orientierung, als auch wegen ihres Geschlechts betroffen hingegen eine weiße lesbische Mutter keinen Rassismus erfahren kann, durchaus aber wegen ihres Geschlechts und ihrer sexuellen Orientierung Ausgrenzung erleben kann. Eine Unterscheidung spezifischer Diskriminierungslinien und daraus entstehender Handlungsweisen können durch eine intersektionale Analyseperspektive aufgezeigt und bekämpft werden.
Im Folgenden soll anhand einer Szene aus der ersten Staffel (Folge 5) aufgezeigt werden, inwiefern Intersektionalität zu einer Potenzierung von Ungleichheit und Ungerechtigkeit beiträgt. Denn auch wenn die Serie insgesamt einen eher progressiven Umgang mit Differenzen zeigt, bedeutet dies nicht, dass die Protagonist*innen nicht mehr unter den gesellschaftlich verankerten Diskriminierungen zu leiden haben.
[1] Eine Unabhängigkeit von Streaming-Portalen ist uns wichtig. Daher haben wir durch die Darstellung und die Erläuterung des Beispiels darauf geachtet, dass es inhaltlich auch für Personen nachvollziehbar ist, welche die Serie nicht gesehen haben.
[2] Der Begriff Schwarz ist eine Selbstbezeichnung und kommt aus der Schwarzen Bürgerrechtsbewegung. Wir schreiben den Begriff bewusst groß, um damit in Erinnerung zu rufen, dass Schwarz-Sein nicht als ein biologisches, sondern als ein soziales Konstrukt zu verstehen ist. Ebenso schrieben wir den Begriff weiß kursiv und klein um auf das selbige hinzuweisen. Wichtig zu unterscheiden ist, dass nur Schwarz großgeschrieben wird, da es sich um eine politische Kategorie der Selbstermächtigung handelt.
[3] Für weitere Einblicke in die Serie, hier ein Trailer: https://www.youtube.com/watch?v=pdcVWP9ok_U
Die Hauptfigur der Serie heißt Otis. Sein bester Freund ist der Schwarze, homosexuelle Eric. In einer Folge überrascht Otis Eric mit Eintrittskarten für das Musical „Hedwig and the Angry Inch“[1]. Die Freunde stylen sich als Dragqueens, doch als Otis den Bus zur Show verpasst, beschließt Eric allein loszufahren. Als ein großer, Schwarzer Junge auf Highheels, geschminkt und mit Perücke landet er in einer anderen Stadt. Später werden sein Telefon und Brieftasche gestohlen und er ist gezwungen, allein im Dunklen nach Hause zu laufen. Auf dem Weg dorthin wird er von einigen betrunkenen Heteromännern belästigt, die ihn zuerst für eine Frau* halten und ihn aufgrund dessen sexuell belästigen. Mit der Feststellung „das ist ja gar keine Frau“ (1. Staffel, Folge 5, Min. 15:34), schlägt die Belästigung in Gewalt über: Eric wird bespuckt, verprügelt und anschließend allein im Wald zurückgelassenen.
Diese Erfahrung führt zu einem Wendepunkt im Auftreten von Eric: Er zieht sich von queeren Äußerungen zurück und kleidet sich in unauffälligen, gedeckten Tönen. Er versucht, sich vorrübergehend in eine stoische und ‚männliche‘ Figur zu verwandeln und somit einer heteronormativen Norm zu entsprechen.
Im Nachgang dieser Erfahrung verändert sich der extrovertierte, humorvolle Eric vorrübergehend hin zu einer angepassten, farblos gekleideten Person, der durch eine Mischung aus zurückgezogenem und teils aggressivem Verhalten in der Schule auffällig wird.
Erics Erfahrungen fordern die Zuschauenden auf, sich mit der Realität eines jungen, schwulen, Schwarzen Mannes in einer Gesellschaft auseinanderzusetzen, die im Rahmen einer intersektionalen Betrachtungsweise mehrere Aspekte seiner Identität als minderwertig konstruiert.
In dem eben dargestellten Beispiel wirken mindestens die Differenzlinien Sexismus, Homo- und Transfeindlichkeit sowie Rassismus zusammen und sorgen in ihrer Wechselwirkung für eine neue, aus der Situation heraus entstehende Diskriminierungs- und Gewalterfahrung.
Zu Beginn der Szene wird Eric von den Tätern als Frau* gelesen und sexistisch belästigt. Ob hierbei auch sein Schwarzsein eine Rolle für den Übergriff gespielt hat, kann angenommen werden, da Schwarze Frauen* und Frauen* of Color in besonderer Weise von Sexismus betroffen sind (vgl. hierzu Stuart Hall 1997, Edward Said, 2003, Maureen Maisha Eggers, et al.2005).
Als die Täter feststellen, dass Eric durch seinen athletischen, maskulin gelesenen Körper nicht ihrem vorherrschenden Bild einer Frau* entspricht, meinen die Täter in ihm eine ‚Schwuchtel‘ zu erkennen. Ab diesem Moment kommt zu der verbalen, sexistischen Bedrohung auch körperliche Gewalt hinzu. Er wird verprügelt. Aus dem Zusammenwirken von Sexismus und LGBTQIA+[2] Feindlichkeit sowie Heteronormativität und Rassismus ergibt sich für Eric eine besonders bedrohliche Situation.
Auch wenn der Überfall auf Eric nicht in einer Institution wie der (Berufs)Schule stattgefunden hat, sondern in einem außerinstitutionellen Raum und die Täter individuelle Entscheidungen treffen, wäre es zu kurzgefasst, das Problem intersektionaler Diskriminierung und Gewalt auf dieser Ebene zu belassen. Menschliches Handeln ist immer in bestimmte gesellschaftlich-historisch gewachsene Kontexte eingebunden (Ogette 2020, El-Mafaalani 2021). Wir alle sind in bestimmte Macht- und Herrschaftsverhältnisse verortet, die unser Denken und Handeln prägen. Eine von Rassismus und Diskriminierung durchzogene Gesellschaft hat Einfluss auf das Denken und das Handeln jedes seiner/ihrer* Mitglieder. Wir alle sind in eine von Diskriminierung durchzogene Welt geboren. Wer darin wo welchen Platz einnimmt, Vor- oder Nachteile darin erfährt, muss auf persönlicher, institutioneller und gesamtgesellschaftlicher Ebene genaustens reflektiert werden. Ein wichtiger Schritt dahin ist, Ungleichheitssysteme zu erkennen. Mit Intersektionalität steht ein Analysewerkzeug bereit, Ungleichheit schaffende Strukturen zu erkennen und aufzubrechen.
[1] “Hedwig and the angry inch” ist ein Off-Broadway Musical über eine Ostberliner Dragqueen-Legende.
[2] LGBTQIA+ ist eine Abkürzung für die englischen Wörter Lesbian, Gay, Bisexual, Transsexual/Transgender, Queer, Intersexual und Asexual. Ins Deutsch übersetzt umschreibt die Abkürzung lesbische, schwule, bisexuelle, transsexuelle/Transgender-, queere, intersexuelle und asexuelle Menschen.
Intersektionalität kann als ein Analysewerkzeug verstanden werden, mithilfe dessen Herrschafts- Macht- und Ungleichheitszusammenhänge sichtbar werden (vgl. Walgenbach 2012, S. 2). Hierbei spielen Wechselbeziehungen und Überschneidungen verschiedener Differenzlinien eine zentrale Rolle.
„Anstatt nur eine Form der Diskriminierung aufgrund von Geschlecht oder race zu benennen, lässt eine intersektionale Perspektive Mehrfachdiskriminierung und multiple Ungleichheiten erkennbar werden. Intersektionalität nimmt die Verschränkungen von Rassismus, Sexismus, Klassismus, Transphobie, Ableismus und anderen Diskriminierungsformen auf mehreren Ebenen in den Blick.
Eine große Stärke des Paradigmas ist, dass es sich nicht auf eine bestimmte Benachteiligung fokussiert, sondern Interdependenzen verschiedenster Diskriminierungskategorien analysiert und dabei Machtverhältnisse einbezieht: “Intersektionalität ist eine analytische Sensibilität, eine Möglichkeit, über Identität und ihr Verhältnis zu Macht nachzudenken“ (Crenshaw 2019, S. 14). Diese Offenheit mindert die Gefahr von Essentialisierungen oder Zuschreibungen, die oft mit der Definition von Personengruppen im Kontext von Diskriminierung einhergehen.
Ziel einer intersektionalen Perspektive ist es, auf die unterschiedlich miteinander verwobenen Diskriminierungserfahrungen aufmerksam zu machen und diesen entgegenzuwirken. Das Besondere an diesem Blick ist, dass er erlaubt, Differenzlinien wie Geschlecht, Herkunft oder sexuelle Orientierung nicht nur einzeln, sondern in ihrer Wechselwirkung zu betrachten. Nur durch einen intersektionalen Blick wird es möglich, Diskriminierungserfahrungen zu erkennen, die sich erst aus dem Zusammenwirken mehrerer Differenzkategorien, wie beispielweise Geschlecht und Herkunft, ergeben.
Ein Ziel dieser Lerneinheit ist folglich, ein Verständnis von Intersektionalität und dem Zusammenwirken mehrerer Differenzkategorien zu entwickeln und Effekte ihrer Verschränkung verstehen zu lernen. Denn (Mehrfach)Diskriminierungen behindern die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben, indem diese beispielsweise Zugänge zu Bildungsinstitutionen und dem Arbeits- und Wohnungsmarkt erschweren oder gar versperren. Zudem verwehren diese grundlegende Rechte, politische und kulturelle Teilhabe. Darüber hinaus kann beobachtbar gemacht werden, dass das Risiko körperliche und psychische Gewalt zu erfahren steigt. Die andere Seite der Abwertungslogik von Diskriminierung ist die daraus resultierende Aufwertung nicht-diskriminierter Positionen und dient der Herstellung/Fixierung von Macht- und Minderheitsverhältnissen.
Es wird in dieser Lerneinheit also auch um die intersektionale Reflexion bestimmter Privilegien und Machtpositionen gehen, welche erst durch Abwertung entstehen.
Unter Mehrfachdiskriminierung kann vereinfacht mit Bezug auf Katharina Walgenbach (2017) die Gleichzeitigkeit vieler Ungleichheiten (wie Rassismus, Sexismus, Klassismus, Ableismus) verstanden werden, die sich miteinander addieren. Mit diesem Begriff kann aber – im Gegensatz zu Intersektionalität – nicht die spezifische Heranbildung ganz neuer, Diskriminierungen erfasst werden, die gleichzeitig, wechselseitig und sich gegenseitig verstärkend wirken. Intersektionalität ist somit als wesentlich komplexer als die Wirkungsmacht der Begrifflichkeit der Mehrfachdiskriminierung zu verstehen.
Die Benennung von und Auseinandersetzung mit Intersektionalität hat ihren Ursprung im Schwarzen Feminismus der 1970er und 1980er Jahre und in der Critical Race Theory (Kimberlé Crenshaw 2022 [1989], Combahee River Collective 2022 [1977], Audre Lorde 2022 [1984] Walgenbach 2017) Allerdings ist es wichtig zu wissen, dass das Thema schon weitaus früher behandelt wurde. Denn „Intersektionalität war eine gelebte Realität, bevor sie zu einem Begriff wurde“ (Crenshaw 2019) Ein bekanntes Beispiel ist die 1851 bei der Ohio Women’s Rights Convention gehaltene Rede der aus der Sklaverei geflohenen Sojourner Truth „Ain´t I a woman“ (2022 [1851]). In dieser Rede fordert sie die Gleichberechtigung zwischen Männern* und Frauen* ebenso wie zwischen Schwarzen und Weißen und greift die Problematik von Klassismus auf, was für die damalige Zeit revolutionär war:
„Der Mann sagt, dass Frauen* beim Einsteigen in eine Kutsche geholfen werden müsse, und auch beim Überqueren von Gräben und dass ihnen überall der beste Platz zustehe. Mir hat noch nie jemand in einen Wagen geholfen oder über eine Schlammpfütze oder den besten Platz überlassen! Bin ich etwa keine Frau*?“ (ebd. S. 16)
Auch wenn noch nicht unter dem Namen Intersektionalität, so wurde schon lange zuvor auf die Diskriminierung und Unterdrückung hervorbringende Verschränkungen von Kategorien – im Fall von Truth durch die Kategorien class, race und gender – hingewiesen. Eingeführt wurde der Begriff von der Schwarzen amerikanischen Juristin, Feministin und Bürger:innenrechtsaktivistin Kimerlé Crenshaw (2022 [1989]) Mitte der 198oer.Jahre in ihrem Kampf um eine mehrdimensionale Beachtung von Diskriminierungen wie race, gender und class. In der DeGraffenreid-Antidiskriminierungsklage stellten im Jahr 1976 fünf Schwarze Frauen Anzeige gegen das Unternehmen General Motors. Sie warfen dem Unternehmen vor, sie aufgrund von rassistischer UND sexistischer Diskriminierung gekündigt zu haben.
„Ausgehend von den Erfahrungen der Klägerinnen konnten sich Frauen* zwar für bestimmte Jobs bewerben, für andere Jobs hingegen wurden ausschließlich Männer berücksichtigt. Das war natürlich ein Problem für sich; für Schwarze Frauen* jedoch waren die Auswirkungen deutlich eklatanter. Soll heißen: Die Schwarzen Jobs waren Männerjobs, und die Frauenjobs standen nur den Weißen offen. Während also ein Schwarzer Bewerber in der Fabrikhalle eine Stelle bekommen konnte, wurde eine Schwarze Bewerberin gar nicht erst berücksichtigt. Gleichermaßen hatte eine weiße Frau eine Chance auf Anstellung als Sekretärin, nicht jedoch eine Schwarze Frau. Weder die Schwarzen Jobs noch die Frauenjobs waren geeignet für Schwarze Frauen*, da diese weder männlich noch weiß waren“. (Crenshaw 2019, S 13-14)
Der mit dem Fall betraute Richter wies die Klage mit folgender Begründung ab: Sowohl Afroamerikaner (in diesem Fall nicht gegendert, da tatsächlich lediglich Schwarze Cis-Männer gemeint waren) als auch Frauen seien von dem Unternehmen eingestellt worden. Crenshaw (2022 [1989]) wies jedoch darauf hin, dass es sich bei den Afroamerikanern um Männer und bei den Frauen um weiße handelte; keiner der beiden Fälle betraf eine Schwarze Frau*. Schwarze Frauen* wurden in dem Unternehmen zu der Zeit nicht eingestellt. Ihre Position wurde „marginalisiert und unsichtbar gemacht“ (Walgenbach 2017, S. 159). Das Gericht konnte so entscheiden, weil es die Kategorien race und gender als isoliert voneinander betrachtet hat. Crenshaw (2022 [1989]) machte deutlich, dass die Klägerinnen nur dann vom Recht geschützt wurden, solange ihre Erfahrungen entweder weißen Frauen* oder Schwarzen Männern* entsprachen. „Den Fokus auf die privilegiertesten Mitglieder einer Gruppe zu legen, marginalisiert diejenigen, die vielfach belastet sind, und verdecken Interessen, die nicht auf vereinzelten Diskriminierungsursachen zurückgeführt werden können“ (Crenshaw 2022 [1989], S. 145). Dass die im Fall beschriebene Diskriminierung erst in der verschränkten Betrachtung von race und gender sichtbar wird und so zu einer eigenen Konstellation wird, wurde von der diskriminierenden Logik des Gerichts (bewusst) nicht anerkannt.
Crenshaw verdeutlicht die Wechselwirkung, Gleichzeitigkeit und Überschneidungen unterschiedlicher Kategorien anhand des Bildes einer Straßenkreuzung.
„Stellen Sie sich im Vergleich den Straßenverkehr an einer Kreuzung (intersection) vor, es gibt ein Kommen und Gehen in alle vier Richtungen. Wie der Verkehr an einer Kreuzung läuft Diskriminierung vielleicht in die eine Richtung, vielleicht in eine andere. Passiert an einer Kreuzung ein Unfall, kann dieser von Autos verursacht worden sein, die aus unterschiedlichen Richtungen kommen, manchmal aus allen Richtungen. Ähnlich kann die Verletzung, die eine Schwarze Frau* an der Kreuzung, der Intersection, erfährt, durch rassistische oder sexistische Diskriminierung verursacht worden sein.“ (Crenshaw (2022 [1989], S. 158)
Intersektionale Diskriminierung ist nicht auf Erfahrungen Schwarzer Frauen beschränkt. Menschen können aufgrund Ihres Aussehens, ihrer Religion, ihrer sexuellen Orientierung, ihres Alters, ihrer Sprache und wegen vieler weitere Gründe Diskriminierung erfahren. Besonders von Diskriminierung betroffen sind jene Personen an der Schnittstelle verschiedener Diskriminierungslinien:
„Menschen of Color innerhalb der LGBTQ-Bewegungen; Mädchen of Color im Kampf gegen die School-Prison-Pipeline; Frauen* innerhalb der Einwanderungs-bewegungen; Transfrauen innerhalb der feministischen Bewegungen; und Menschen mit Behinderungen im Kampf gegen Polizeimisshandlung – sie alle sind verwundbar an den Schnittstellen von Rassismus, Sexismus, Klassenunterdrückung, Transphobie oder Behindertendiskriminierung“. (Crenshaw 2019, S 15)
Katharina Walgenbach (2007, 2012, 2017) äußert in diesem Zusammenhang mit Bezug auf Lucy N. Chebout (2011) Kritik an der Übernahme des Intersektionalitätsbegriffs in den deutschsprachigen Diskurs. Einige dieser Kritikpunkte diagnostizieren eine Vereinfachung von Crenshaws Werk, z.B. indem „intersections“ mit „Überkreuzungen“ übersetzt werden. Eine Überkreuzung verbildlicht zu wenig die Verwobenheiten, Verstärkungen und Wechselwirkungen, die vor oder nach der Kreuzung von Diskriminierungslinien stattfinden und zu den bereits beschriebenen eigenen Erfahrungen führen (vgl. Walgenbach 2012).
„Denn die Metapher einer Straßenkreuzung könnte suggerieren, dass die Kategorien Gender und Race vor (und auch nach) dem Zusammentreffen an der Kreuzung voneinander getrennt existierten. Mit anderen Worten: Gender und Race werden, mit Ausnahme der spezifischen Situation der Straßenkreuzung, immer noch als isolierte Kategorien gefasst“. (Walgenbach 2012, S. 18)
Bei intersektionalen Diskriminierungserfahrungen handelt es sich nicht nur um eine Addition von zwei oder mehrerer Differenzlinien, sondern es handelt sich um in sich heterogen strukturierte Vorgänge, die zu ganz neuen interdependenten Kategorien führen (vgl. Walgenbach 2017, S. 65). Als eine Folge der eben angeführten Kritik führen Walgenbach et al. (2007) den Begriff der Interdependenz ein, welcher weniger die Schnittstellen als die Verwobenheiten sowohl zwischen, als auch innerhalb bestimmter Kategorien in den Fokus nimmt. Damit werden unterschiedliche Positionierungen und Zugänge zu Ressourcen nicht festgelegt und essentialisiert. Mit diesem Blick laufen soziale Ungleichheiten weniger Gefahr als eine hierarchische Anordnung, zwischen Oben und Unten, Unterdrückende und Unterdrückte vereinfacht dargestellt zu werden. Stattdessen rückt die Mehrdimensionalität von Macht- und Herrschaftsgefügen in das Zentrum der Analyse (vgl. Walgenbach 2017).
Nachdem wir soeben den historischen Kontext und die Bedeutung von Intersektionalität beleuchtet haben. Wird es im Folgenden um die Einordnung eines Begriffs gehen, der in diesem Paradigma bereits oft gefallen ist und eine zentrale Stellung einnimmt: Diskriminierung. Diskriminierendes Verhalten fußt auf der strukturell verankerten Zuschreibung von unterschiedlichen Wertigkeiten zwischen Menschen und der damit einhergehenden Bevorteilung bzw. Benachteiligung bestimmter Gruppen (vgl. amnesty international 2022). Mit dieser Annahme verletzt Diskriminierung bereits den 1. Artikel der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte. „die in ihrem Art. 1 die Gleichwertigkeit aller Menschen ohne Unterschied nach ethnischer Zugehörigkeit, Hautfarbe, Geschlecht, sexuelle Orientierung, Religion, Alter, Gesundheitszustand und weiteres proklamiert“ (ebd.). Artikel 2 bezieht sich direkt auf das Verbot der Diskriminierung und mit dem damit einhergehenden Anspruch aller Menschen auf alle in der Erklärung festgehaltenen Rechte und Freiheiten. Der Begriff Diskriminierung wird in Deutschland oftmals mit Verweis auf das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) – welches umgangssprachlich als das Antidiskriminierungsgesetz bekannt ist – thematisiert, obwohl es darin nicht wörtlich vorkommt. Im AGG ist vielmehr die Sprache von (unmittelbarer/direkter[1] oder mittelbarer/indirekter[2]) Benachteiligung.
„Diskriminierung besteht in der gesellschaftlichen Verwendung kategorialer Unterscheidungen, mit denen soziale Gruppen und Personenkategorien gekennzeichnet und die zur Begründung und Rechtfertigung gesellschaftlicher (ökonomischer, politischer, rechtlicher, kultureller) Benachteiligungen verwendet werden. Durch Diskriminierung werden auf der Grundlage jeweils wirkungsmächtiger Normalitätsmodelle und Ideologien Personengruppen unterschieden und soziale Gruppen markiert, denen der Status des gleichwertigen und gleichberechtigten Gesellschaftsmitglieds bestritten wird“. (Scherr 2016, S. 9)
Von Diskriminierung betroffenen Menschen wird oftmals ihre Individualität, ihr vollwertiges Menschsein, abgesprochen Durch die Konstruktion dieser als eine homogene Gruppe entsteht eine fatale Scheinlegitimation für die Verwehrung grundlegender Menschenrechte. (vgl. Scherr, 2016, S.9). Die soeben beschriebene Konstruktion von Ungleichheit findet in gesellschaftlichen Machtverhältnissen, in denen bestimmte Normalitätsvorstellungen vorherrschen, statt. In einer intersektionalen Perspektive muss es folglich darum gehen, die bestehenden Machtstrukturen zu erkennen und bestehende Vorstellungen von „normal“ (wie) bzw. „unnormal“ (die Anderen) zu hinterfragen, zu dehnen und bestenfalls abzuschaffen. In diesen eben beschriebenen Diskursen entsteht über die Konstruktion von Ungleichheit aufgrund bestimmter Merkmale Diskriminierung. Dabei werden Menschen kategorial zugeordnet, ihnen wird von außen eine bestimmte Zugehörigkeit innerhalb der Gesellschaft unterstellt, welche wiederum Benachteiligung, Ausschluss und diskriminierendes Verhalten scheinlegitimiert. Die soeben benannten kategorialen Zuordnungen und Diskriminierungen finden auf unterschiedlichen gesellschaftlichen Ebenen statt. Auf die wichtigsten Ebenen wollen wir hier u.a. mit Bezug auf die Antidiskriminierungsstelle des Bundes (2022), Aladin El-Mafaalani (2022) und Mechtild Gomolla (2017) einen Blick werfen. 1. Direkte/unmittelbare und indirekte/mittelbare/versteckte Diskriminierung haben wir bereits im Zusammenhang mit dem AGG am Anfang dieses Kapitels erwähnt. Diese trifft zu, wenn ein Gesetz oder eine Regelung Ungleichbehandlung explizit hervorruft, wie etwa das Nichteinstellen von Menschen bestimmter Herkünfte und bestimmten Alters oder die Zutrittsverweigerung in Diskos mit Verweis auf eine bestimmte Hautfarbe. Ein Beispiel für eine mittelbare Diskriminierung in der Berufsschule könnte eine Besserbewertung eine*r deutschen Schüler*in gegenüber eine*r nichtdeutschen Muttersprachler*in bei gleicher Leistung in einer Klausur sein. 2. Mit indirekter Diskriminierung ist beispielweise eine Regelung gemeint, die scheinbar neutral formuliert ist, aber in seiner Auswirkung regelmäßig diskriminierend wirkt: Etwa die Forderung nach Deutsch als Muttersprache für die Arbeit in einer Gärtnerei. Mit Blick auf den Berufsschulkontext, die gleiche Zeitbemessung in einer Prüfung eine*r Schüler*in, die aufgrund einer Behinderung oder aufgrund ihres Lernstands in der Berufssprache Deutsch langsamer schreibt. 3. Diskriminierung kann auf individueller Ebene stattfinden, also durch beleidigende und stigmatisierende Äußerungen und (Gewalt)Handlungen von Einzelpersonen oder Gruppen. 4. Diskriminierung auf institutioneller Ebene hingegen prägt den Lebensalltag aller Menschen. Jede*r von uns hat beispielsweise mehr oder weniger gute Erfahrungen in Kita, Schule, Ausbildungsstätten, auf dem Wohnungs- und Arbeitsmarkt, in Krankenhäusern und mit der Polizei gemacht. Alle Institutionen sind in ihrer Organisationskultur und Praxis mit gesellschaftlichen Vorurteils,- Wissens- und Klassenverhätnissen verwoben (El-Mafaalani 2022, S. 74), welche diese prägen. Gemeinsame Aufgabe vieler Institutionen ist die Kategorisierung, Bewertung und Selektion (wie Schule, Gericht, Ausländerbehörden). Diskriminierung ist in vielen Institutionen regelhaft verankert und zieht Unterscheidungspraktiken nach sich, die für viele Menschen herabwürdigende, gewaltvolle und ausschließende Konsequenzen haben. Eine Aufgabe mit Blick auf die Berufsschule ist es, Lehrkräfte für Menschen in benachteiligten Positionen zu sensibilisieren, aber auch einen Blick auf die Gesamtorganisation der Institution zu werfen und beispielsweise unter dem Aspekt Diversität des Kollegiums, Positionen bewusster divers zu besetzen. 5. Die eben angesprochenen gesellschaftlichen Verhältnisse, welche die Benachteiligung Einzelner durch die Organisation der Gesellschaft in den Blick nimmt, wird strukturelle Diskriminierung genannt. Das Ablehnen von Rassismus und Diskriminierung allein verändert nichts an der Situation, da die Verhältnisse des Zusammenlebens historisch durch koloniale, patriarchale, trans- und homofeindliche, klassistische und rassistische „Traditionen“ geprägt sind, welche die Schlechterstellung bestimmter Gruppen als „normal“ erscheinen lassen (vgl. ebd. S. 39-40). Diskriminierende Denkweisen, Sprache, Handlungen und scheinbare Selbstverständlichkeiten durchziehen unseren kompletten Alltag. 6. Eine weitere Ebene der Diskriminierung ist die intersektionale Diskriminierung. Wie bereits im Ersten Teil der Lerneinheit ausführlich beschrieben, trifft diese zu, wenn eine Diskriminierung durch das Zusammenwirken unterschiedlicher Differenzlinien (Geschlecht, Behinderung Herkunft, sexuelle Orientierung, Religion, Alter) entsteht.
[1] Eine Muslimin bewirbt sich als Arzthelferin. Ihre Bewerbung wird abgelehnt, weil sie ein Kopftuch trägt. Es liegt also eine unmittelbare Benachteiligung wegen der Religion vor (AGG Wegweiser, S. 27)
[2] Eine tarifliche Regelung sieht vor, dass Piloten und Pilotinnen eine Mindestgröße von 1,65 Meter aufweisen müssen. Die Anforderungen an die Körpergröße sind aber aus sicherheitstechnischen Gründen nicht erforderlich. Statistisch gesehen gibt es mehr Frauen als Männer, die diese Mindestkörpergröße nicht erfüllen. Die Regelung knüpft zwar nicht unmittelbar an das Geschlecht an, wirkt sich aber besonders nachteilig auf Frauen aus. Da also kein sachlicher Rechtfertigungsgrund für diese Schlechterstellung vorliegt, liegt eine mittelbare Benachteiligung aufgrund des Geschlechts vor (ebd).
Schule und Berufsschulen sind Orte, die in bestehende Herrschafts- und Dominanzstrukturen eingebunden sind. Berufsschüler*innen sind in ihrem bisherigen Bildungsverlauf durch ein selektives und Ungleichheit (re)produzierendes Schulsystem (Grundschule, weiterführende Schulen, Förderschulen, etc.) gegangen. Wie schon Pierre Bourdieu in den 60er Jahren festgehalten hat, besteht lediglich eine „Illusion der Chancengleichheit“ (Bourdieu/Passeron 1971) im deutschen Bildungssystem. Dies konnte in zahlreichen Studien belegt werden, wie etwa bereits in der PISA-Studie 2001 oder in der OECD-Studie von 2018. Der Abschluss von Schüler*innen hängt eng mit dem sozioökonomischen Status der Eltern zusammen. Darüber hinaus wirken Kategorien wie Klasse, Geschlecht und Ethnie bis in Bildungsinstitutionen hinein, strukturieren Bildungserfolge mit und führen zu Diskriminierungen.
Wie eben bereits ausgeführt, finden Diskriminierungen auf persönlichen, strukturellen und institutionellen Ebenen statt. Alle Ebenen haben Einfluss auf die Organisation Berufsschule. Damit sind (Berufs)Schulen Orte, an denen Diskriminierung erzeugt UND wiederholt wird (Gomolla und Radtke 2007, S. 17). Intersektionalität kann als ein Analysewerkzeug in Schule und Lehrer*innenprofessionalisierung angesetzt werden, um Ungleichheitsbehandlung und Bildungsbenachteiligung in ihrem Zusammenwirken zu erkennen und entgegenzutreten. Hierzu braucht es umfassende Maßnahmen für die Herausbildung einer intersektionalen pädagogischen Haltung seitens der Lehrpersonen, aber auch in Bezug auf die Organisation der Berufsschule an sich. Ohne eine Sensibilisierung ist es nicht möglich die unsichtbaren, als „normal“ empfundenen Unterscheidungspraxen und- strukturen in gegebenen Machtverhältnissen zu erkennen. Zum einen müssen wir uns ein theoretisches Wissen über Diversität, Diskriminierung, Rassismus und intersektionale Interdependenzen aneignen. Nur so können wir Formen der diskriminierenden Strukturen besser erkennen. Zum an anderen müssen wir uns mit unseren eigenen Vorurteilen, Privilegien und diskriminierenden Praxen befasseen. Darüber hinaus müssen wir die Strukturen innerhalb der Institutionen genaustens auf intersektionale Diskriminierungen hin analysieren und in Folge dessen eklatant wichtige Veränderungsprozesse anstoßen. Die Berufsschule als Lernort muss an die Bedürfnisse einer heterogenen Schüler*innenschaft angepasst werden, nicht anders herum. Intersektionalität ist eine Querschnittsperspektive, welche alle Beteiligten in und um die Berufsschule herum betrifft und nur in Zusammenarbeit tiefgreifende Veränderungsprozesse initiieren kann. Erste konkrete Ansätze, wie auf einer persönlichen, als auch auf einer strukturellen Ebene Bewusstseins- und Veränderungsprozesse angegangen werden können, sind in den folgenden beiden Aufgaben zu finden.
Nehmen Sie bitte 2-3 ihnen bisher nicht bekannten Begriffe aus dem Text und erläutern Sie diese in ein paar Sätzen.
Recherchieren Sie nach einem realen Beispiel für intersektionale Diskriminierung. Beschreiben Sie kurz das Beispiel und erklären, welche Differenzkategorien (ethnische Herkunft, soziale Herkunft (Klasse), Alter, Geschlecht/Gender, sexuelle Orientierung, Behinderung, Religion etc.) zusammentreffen. Abschließend verdeutlichen Sie bitte die spezifische Art der Diskriminierung, die durch das intersektionale Zusammenwirken dieser Diskriminierungslinien entsteht. Bitte fügen Sie Verweise zu den genutzten Quellen ein.
Sammeln Sie Eckpunkte für den Mini-Entwurf einer Antidiskriminierungsrichtlinie für eine Berufsschule. Benennen und beschreiben Sie bitte kurz mindestens 5 Punkte, die Ihnen wichtig erscheinen. Orientieren Sie sich dabei an bestehenden Gesetzen (AGG).
- AGG Wegweiser (2019). Online: https://www.antidiskriminierungsstelle.de/SharedDocs/downloads/DE/publikationen/Wegweiser/agg_wegweiser_erlaeuterungen_beispiele.pdf?__blob=publicationFile. [Letzter Zugriff 20.09.2022].
- ADS: Antidiskriminierungsstelle des Bundes (2019). Praxisleitfaden zum Abbau von Diskriminierung in der Schule. Diskriminierung an Schulen erkennen und vermeiden. https://www.antidiskriminierungsstelle.de/SharedDocs/downloads/DE/publikationen/Leitfaeden/leitfaden_diskriminierung_an_schulen_erkennen_u_vermeiden.pdf?__blob=publicationFile&v=4#%5B%7B%22num%22%3A26%2C%22gen%22%3A0%7D%2C%7B%22name%22%3A%22Fit%22%7D%5D. [Letzter Zugriff 06.09.2022].
- amnesty international (2022). Definition Was ist Diskriminierung? Online: https://www.amnesty.ch/de/themen/diskriminierung/zahlen-fakten-und-hintergruende/was-ist-diskriminierung. [Letzter Zugriff 20.09.2022].
- Antidiskriminierungsstelle des Bundes (2022). Diskriminierungsformen. Online: https://www.antidiskriminierungsstelle.de/DE/ueber-diskriminierung/was-ist-diskriminierung/diskriminierungsformen/diskriminierungsformen-node.html. [Letzter Zugriff 15.09.2022].
- Barthels, Inga (2019). Kimberlé Crenshaw Die Erfinderin der Intersektionalität in Berlin. Online: https://www.tagesspiegel.de/wissen/kimberle-crenshaw-die-erfinderin-der-intersektionalitaet-in-berlin/24269536.html
- Bourdieu, Pierre/ Passeron, Jean Claude (1971): Die Illusion der Chancengleichheit. Untersuchungen zur Soziologie des Bildungswesens am Beispiel Frankreichs. Stuttgart: Klett.
- Chebout, Lucy (2011). Wo ist Intersectionality in bundesdeutschen Intersektionalitätsdiskursen? – Exzerpte aus dem Reisetagebuch einer Traveling Theory. In: Smykalla, Sandra; Vinz, Dagmar (Hg.): Intersektionalität zwischen Gender und Diversity. Theorien, Methoden und Politiken der Chancengleichheit. Münster, S. 43-57.
- Crenshaw 2019. Warum Intersektionalität nicht warten kann. In Gunda-Werner-Institut
- in der Heinrich-Böll-Stiftung in Kooperation mit dem Center for Intersectional Justice (Hg.): „Reach Everyone on the Planet …“ Kimberlé Crenshaw und die Intersektionalität. Berlin. S. 13-18.
- Crenshaw, Kimberlé (2022/1989). Das Zusammenwirken von Race und Gender in Zentrum rücken: Eine schwarze feministische Kritik des Antidiskriminierungsdogmas, der feministischen Theorie und antirassistischer Politiken In: Natasha A. Kelly (HG.): Schwarzer Feminismus. 2. Aufl. Münster: Unrast. S.143-185.
- Combahee River Collective (2022/1977): Ein Schwarzes feministisches Statement. In: Natasha A. Kelly (HG.): Schwarzer Feminismus. 2. Aufl. Münster: Unrast. S. 47-61.
- Eggers, Maureen Maisha et al. (Hg.): Mythen, Masken und Subjekte. Kritische Weißseinsforschung in Deutschland, Münster 2005, S. 80 – 88.
- El-Mafaalani, Aladin (2021). Wozu Rassismus? Vor der Erfindung der Menschenrassen bis zum rassismuskritischen Widerstand. Köln: Kiepenheuer & Witsch.
- Gomolla und Radtke 2009, S. 17). Institutionelle Diskriminierung. Die Herstellung ethnischer Differenz in der Schule. 3. Aufl. Wiesbaden: VS Verlag.
- Hall, Stuart (1997): The Spectacle of the ‚Other‘. In: Hall, Stuart (Hg.): Representation:
Cultural Representations and signifying practices. London: Sage Publications - Lorde, Audre 2022/1984). Alter, Race und Gender: Frauen*definieren ihre Unterschiede neu. In: Natasha A. Kelly (HG.): Schwarzer Feminismus. 2. Aufl. Münster: Unrast. S. 107-121
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- Said, Edward (2003): Orientalism. Reprinted with a new Preface. London: Penguin Books
- Scherr, Albert (2016). Diskriminierung. Wie Unterschiede und Benachteiligung gesellschaftlich hergestellt werden. 2. Aufl. Wiesbaden.
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- Walgenbach, Katharina/Dietze, Gabriele/Hornscheidt, Antje/Palm, Kerstin (2007): Gender als interdependente Kategorie. Neue Perspektiven auf Intersektionalität, Diversität und Heterogenität, Opladen/Farmington Hills.
- Walgenbach, Katharina (2012): Intersektionalität – eine Einführung. Online: http://portal-intersektionalitaet.de/theoriebildung/ueberblickstexte/walgenbach-einfuehrung/. [15.03.2022].
- Walgenbach, Katharina (2017). Heterogenität – Intersektionalität – Diversity in der Erziehungswissenschaft. 2. Aufl. Opladen & Toronto.
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