Modul 10 | Ableismus/Behinderung
Ableismus/Behinderung
In dieser Lerneinheit wird im Hinblick auf eine differenzsensible Praxis in Berufsschulen in den Begriff und das Phänomen Ableismus eingeführt. Neben der Erläuterung zentraler Begriffe erfolgt eine überblicksartige Einführung in die Disability Studies, die sich mit Konstruktionen von Behinderung und Normalität sowie mit Ableismus auseinandersetzen.
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Ein Fallbeispiel: zwei Formen von Ableismus
Es ist Feierabendbetrieb im Supermarkt und Frau Schmitz erledigt ihren wöchentlichen Einkauf. In ihrem Rollstuhl steht sie an der Kasse an. Als sie an der Reihe ist, versucht sie so schnell wie möglich den Einkauf in ihrem Rucksack zu verstauen. Da das Kassenband jedoch sehr hoch ist, kommt Frau Schmitz nur schlecht an ihre Einkäufe heran. Als es der Kassiererin nicht schnell genug geht, äußert diese genervt: „Können Sie nicht zu einer anderen Tageszeit ihren [sic!] Einkauf erledigen? Sie halten hier mit ihrem [sic!] Rollstuhl den ganzen Verkehr auf.“
Auf die Äußerung der Kassiererin antwortet Frau Schmitz, dass sie tagsüber ihrem Job nachgehe und daher keine Zeit habe zu einer anderen Tageszeit ihren Einkauf zu erledigen. Daraufhin reagiert die Kassiererin erstaunt und mit Bewunderung: „Das ist aber großartig, dass Sie trotz Ihres Rollstuhls einem ganz normalen Beruf nachgehen.“ (Aktion Mensch, o. J.)
Das Beispiel zeigt eine alltägliche Situation, in der Ableismus, also die Diskriminierung eines Menschen mit Behinderungen, stattfindet. Dabei verdeutlicht dieses Beispiel, dass Ableismus sowohl als Ab- als auch als Aufwertung einer Person sichtbar werden kann. Auch hinter einer scheinbar positiven Aussage liegt die diskriminierende Annahme, dass Menschen mit Behinderungen eigentlich nicht in der Lage seien, einem „ganz normalen Beruf“ nachzugehen. Neben alltäglichen Situationen findet Ableismus auch im Gesundheitswesen, in Behörden, in Bildungseinrichtungen und im Arbeitsleben statt. Die Berufsschule ist ebenso Ort der Hervorbringung von Ableismus, kann aber im Zuge einer diskriminierungskritischen Reflexion ihrer Strukturen auch dazu beitragen, auf unterschiedlichen Ebenen weniger ableistisch zu agieren. Dafür braucht es aber zunächst ein genaueres Verständnis darüber, was Ableismus ist, sowie eine Auseinandersetzung mit dem Verhältnis von Beeinträchtigungen, Behinderungen und Barrieren.
Der Begriff „Ableismus“ wird von dem englischen Wort „ability“ (to be able = fähig sein) abgeleitet und ist im englischsprachigen Raum auch unter „Ableism“ bekannt. Ableismus „bezeichnet eine Form der Beurteilung Einzelner hinsichtlich ihrer körperlichen, geistigen und psychischen Fähigkeiten und Funktionen“ (Maskos, 2015 Online). Unter Ableismus versammelt sich ein breites Spektrum an Vorurteilen über Menschen, die als weniger fähig, hilflos, bedürftig und „anders“ als „die Norm“ gelten. Dies zeigt sich in der alltäglichen Reduktion und damit einhergehenden Auf- oder Abwertung von Menschen aufgrund ihrer scheinbaren Un/Fähigkeiten.
„Ableismus zeigt sich, wenn wir als kompetentes Subjekt auf Augenhöhe gar nicht vorkommen, wenn wir unsichtbar scheinen, wenn über unseren Kopf hinweg über uns entschieden wird. Wenn unsere Freund*innen und Partner*innen als unsere „Betreuer*innen“ angesprochen werden“ (Maskos, 2020 Online)
Ableismus hat einige Überschneidungen mit Behindertenfeindlichkeit, wie etwa Hass und Gewalt (Maskos, 2015 Online), grenzt sich zu Behindertenfeindlichkeit aber dennoch wie folgt ab: Ein abwertender Umgang mit Behinderung muss nicht immer feindlich und bewusst sein, sondern kann auch unbewusst sowie in scheinbar positiven Aussagen zutage kommen. Ähnlich wie bei anderen Diskriminierungen sind es meist unbewusste Vorurteile, die sich durch Sozialisationsprozesse in ableistischen Gesellschaftsstrukturen entwickeln und die mit einer „normative[n] Einteilung in Behinderung und Nichtbehinderung“ (Maskos, 2015 Online) einhergehen. Demzufolge müssen die gesellschaftlichen Strukturen und Machträume in den Blick genommen und die Praxen, die Ableismus hervorbringen, untersucht werden.
„Ableismus zeigt sich nicht nur im schrägen Kommentar oder im Kopfstreicheln, sondern auch in der Treppe ohne Rampe, im fehlenden Aufzug, in den Geldern, die Veranstalter*innen für Gebärdensprachdolmetschen, Live-Streaming oder Leichte Sprache einfach nicht aufbringen wollen“ (Maskos, 2020 Online).
Mit dem Begriff Ableismus können also zum einen alle möglichen Formen von Ausgrenzung, Diskriminierung, Benachteiligung und Gewalt erfasst werden, die Menschen mit vorhandenen oder zugeschriebenen Behinderungen erfahren. Zum anderen bietet der Begriff die Möglichkeit, grundsätzlich Kritik an gesellschaftlichen Zuständen und kapitalistischen Verwertungslogiken zu üben, welche bestimmte vorherrschende und als normal empfundene Körpernormen sowie Annahmen über Nichtbehinderung und Gesundheit und damit verbundene scheinbare Leistungsfähigkeit erst produzieren (Maskos, 2015).
Durch die ständige Konfrontation mit ableistischen Aussagen kann es, ähnlich wie bei Rassismus oder Sexismus, dazu kommen, dass die Betroffenen diese Zuschreibungen verinnerlichen und sich selber als Belastung für die Gesellschaft empfinden. Neben den vielen Überschneidungen zu anderen Diskriminierungen betont Maskos (2020) aber auch Unterschiede, wie die Fragilität des Nicht-Behindert-Seins, da alle Menschen durch Krankheit oder Unfälle im Laufe ihres Lebens zeitweise oder dauerhaft behindert werden können. Mit fortschreitendem Alter wird das Thema Behinderung für alle Menschen in der einen oder anderen Weise relevant. Maskos mutmaßt, gerade weil Behinderung so nah an den Lebensrealitäten von Personen aller gesellschaftlichen Klassen ist, löse es oft Angst und Verunsicherung aus. „Ableistisches Handeln kann ein Versuch sein, sich eine unangenehme Wahrheit vom Leib zu halten: Niemand ist unverletzlich“ (ebd.). Eine Auseinandersetzung mit dem Thema kommt nicht an einer Infragestellung vermeintlich verlässlicher Normen vorbei. Behinderung ist nicht die Abweichung, sondern Teil jeder Normalität.
Behinderung wird aus einer menschenrechtlichen Perspektive mit Bezug auf die im Jahr 2009 in Deutschland in Kraft getretene UN-Behindertenrechtskonvention (BRK, 2008) wie folgt definiert:
„Zu den Menschen mit Behinderungen zählen Menschen, die langfristige körperliche, seelische, geistige oder Sinnesbeeinträchtigungen haben, welche in Wechselwirkung mit verschiedenen Barrieren an der vollen, wirksamen und gleichberechtigten Partizipation an der Gesellschaft hindern können.“ (Art. 1, Abs. 2 UN-BRK).
In dieser Definition sind vier Begriffe und ihr Wechselverhältnis miteinander zentral: Beeinträchtigung, Barrieren, Behinderung und Partizipation. Menschen können in unterschiedlicher Weise beeinträchtigt sein. Diese Beeinträchtigung kann angeboren oder im Laufe des Lebens erworben werden (z. B. durch Unfälle, chronische Erkrankungen, Alter). Menschen mit Beeinträchtigungen begegnen in ihrem alltäglichen Leben vielen Barrieren. Dabei kann es sich um einstellungsbedingte Barrieren gegenüber ihrer Beeinträchtigung und damit verbundene Zuschreibungen von (un-)fähig sein sowie um bauliche und strukturelle Barrieren (z. B. Treppe statt Fahrstuhl) handeln. Durch solche Barrieren werden Menschen mit Beeinträchtigungen behindert und können so nicht selbst- und mitbestimmend an der Gesellschaft partizipieren. Folglich: „Nicht allein das Angewiesen-Sein auf den Rollstuhl macht die Behinderung, sondern die nicht barrierefreie Umwelt“ (Maskos, 2015, S. 5).
Mit der Unterzeichnung der BRK verpflichtet sich Deutschland (auf Bundes- so- wie auf Länderebene), für alle Menschen mit Behinderungen bestehende Grundfreiheiten und Menschenrechte zu gewährleisten. Die BRK darf dabei nicht als ein „Sonderrecht“ für Menschen mit Behinderungen verstanden werden. Vielmehr bezieht sie sich auf die seit 1948 bestehenden allgemeinen Menschenrechte, „präzisiert und konkretisiert diese für die Lebenssituation behinderter Menschen“ (Hirschberg & Lind- meier, 2013, S. 40) und hebt das Recht auf Gleichberechtigung und Selbstbestimmung behinderter Menschen hervor. Für die Umsetzung eines inklusiven Bildungssystems (Art. 24 BRK) bedeutet dies, dass angemessene Vorkehrungen getroffen werden müssen, damit beeinträchtigte Menschen an Bildungsangeboten gleichberechtigt teilhaben können. Dies betrifft alle Bildungsbereiche und somit auch die berufliche Aus- und Weiterbildung sowie lebenslanges Lernen. Damit einher geht die Verpflichtung, Lehrpersonen und andere pädagogische Fachkräfte für inklusive Bildung zu professionalisieren.
Dieses menschenrechtliche Verständnis von Behinderung hilft dabei, Behinderung nicht als individuelles Problem zu betrachten und zu behandeln, sondern richtet den Blick auf die Barrieren. Inklusion in diesem Sinne bedeutet demnach, Barrieren zu erkennen und abzubauen und dadurch auch die Strukturen zu verändern und anzupassen, damit Menschen mit Beeinträchtigungen nicht mehr behindert und ausgegrenzt werden:
„Behinderung (disability) [ist] nicht Ergebnis medizinischer Pathologie, sondern Produkt sozialer Ausschließungs- und Unterdrückungsmechanismen. Menschen ‚sind‘ nicht zwangsläufig aufgrund ihrer gesundheitlichen Beeinträchtigungen ‚behindert‘, sondern sie ‚werden‘, indem Barrieren gegen ihre Partizipation errichtet werden, im sozialen System und durch das soziale System ‚zu Behinderten gemacht‘“ (Waldschmidt, 2008, S. 5800).
Einen maßgeblichen Beitrag zu diesem veränderten Verständnis haben weltweite Behindertenrechtsbewegungen sowie die daraus entstandenen Disability Studies geleistet (Brehme et al., 2020).
Die Disability Studies (DS) haben sich im angelsächsischen Raum bereits in den 1970er-Jahren entwickelt. Als Einstieg in die Entstehungsgeschichte der DS dient uns der Netflix-Dokumentarfilm „Crip Camp“. Der Film Crip Camp ist eine Dokumentation über das Sommercamp „Camp Jened“, das bereits Anfang der 1950er-Jahre von Familien gegründet wurde, in denen Kinder und Jugendliche mit Polio lebten. Dieses Camp entwickelte sich schnell zu einem Anziehungspunkt für Jugendliche mit unterschiedlichen Behinderungserfahrungen. Denn hier erfuhren Jugendliche, die sonst eher ausgegrenzt und als fremdbestimmte „Fürsorgeobjekte“ behandelt wurden, (häufig zum ersten Mal), dass sie ganz „normal“ behandelt werden und Dinge tun und erleben konnten, wie alle anderen Jugendlichen auch. Im Crip Camp gab es keine Barrieren und das Thema Behinderung war dadurch auch gar nicht mehr präsent. Aufgrund seiner selbstermächtigenden Rahmenbedingungen und Wirkung wird das Camp Jened auch als Beginn der internationalen Behindertenrechtsbewegung bezeichnet (vgl. Rübel, 2020, online).
Die Disability Studies verstehen Behinderung als soziales Konstrukt. Aus dieser Analyseperspektive heraus erarbeiten sie die Relevanz der gesellschaftlichen Dimension von Behinderung und die daraus folgende Notwendigkeit, die Gesellschaft als Ganzes in den Blick zu nehmen, um Benachteiligungen entgegenzuwirken. Daraus ergeben sich Forschungsfragen, die sich beispielsweise damit beschäftigen, inwiefern die Werte der kapitalistischen Leistungsgesellschaft und die daraus folgende Entsolidarisierung auch zu Behinderungen beitragen.
Aus diesen und vielen weiteren bürger- und menschenrechtlich orientierten Emanzipationsbewegungen und -kämpfen gehen bereits in den 1970er-Jahren die DS hervor, die von angloamerikanischen und britischen behinderten Wissenschaftler:innen parallel entwickelt wurden (vgl. Brehme et al., 2020, S. 9). Diese standen und stehen dem damaligen medizinischen und dem damit verbundenen defizitorientierten Ansatz diametral gegenüber. Im „medizinischen Modell“ wird Behinderung als eine individuelle, krankhafte Störung gerahmt, wohingegen sie durch die DS als gesellschaftliche Konstruktion betrachtet wird (vgl. Degener, 2003; Waldschmidt, 2005; Hirschberg, 2022). Die DS problematisieren Zuschreibungen wie „krankhafte Störung“ und arbeiten heraus, dass die wirklichen Probleme behinderter Menschen nicht in ihren individuellen Beeinträchtigungen, sondern in den ausgrenzenden gesellschaftlichen Bedingungen, dem eingeschränkten Zugang zu gesellschaftlicher Teilhabe und den massiven Vorurteilen gegenüber Behinderung bestehen. Diese Dimension knüpft direkt an die Forderungen weltweiter Behindertenbewegungen an, die für „die Befreiung aus fremdbestimmten und bevormundenden Lebensverhältnissen und für die volle gesellschaftliche Teilhabe behinderter Menschen“ (Brehme et al., 2020, S.9) eintreten. Mit dieser Sichtweise hat ein Perspektivwechsel von einem medizinischen/individuellen Modell von Behinderung zu einem „sozialen Modell“ stattgefunden (Waldschmidt, 2005; Hirschberg, 2022). Ein weiteres Modell, das im Rahmen der DS von Behinderung entwickelt wurde, ist das „kulturelle Modell“. In diesem Modell geht es darum, aus kulturwissenschaftlicher Perspektive zu untersuchen, wie Kategorisierungsprozesse von Behinderung, Normalität und Abweichung historisch, sozial und kulturell hervorgebracht wurden:
„Mit dem kulturellen Modell reflektieren die Disability Studies in interdisziplinärer Verbindung von Cultural Studies und poststrukturalistischer Differenzdebatte Körper, Subjekt und Identität als historisch und kulturell geformte Phänomene und problematisieren, wie Diskurse, Wissen und Macht als realitätskonstruierende Strategien fungieren.“ (Hirschberg, 2022, S. 102)
Aus dieser Perspektive untersuchen die DS nicht nur, was Behinderung ist, sondern nehmen die „nicht hinterfragte „Normalität““ in den Blick (Waldschmidt, 2005, S. 25) und damit verbunden die Mehrheitsgesellschaft. Behinderung wird folglich nicht als naturgegebenes Phänomen betrachtet, sondern als gesellschaftlich hervorgebrachte und negativ bewertete Differenz dekonstruiert. Dem sozialen sowie dem menschenrechtlichen und dem kulturellen Modell ist gemeinsam, dass sie die Begriffe „Beeinträchtigung (impairment) als Bezeichnung für eine individuelle, verkörperte Differenz und Behinderung (disability) als Kategorie gesellschaftlicher Benachteiligung“ unterscheiden (Brehme et al., 2020, S. 10). Diese Unterscheidung ist wichtig, um behindernde Praktiken und Umgangsweisen, mit denen Behinderung als sozialer Gegenstand hergestellt wird, zu analysieren (ebd.). Daraus folgt, dass sich in der Perspektive des menschenrechtlichen, sozialen und kulturellen Modells nicht der einzelne Mensch, sondern die Gesellschaft ändern muss, damit behinderten Menschen eine uneingeschränkte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben möglich wird (vgl. Waldschmidt, 2003).
Konsequenzen dieser gesellschaftsorientierten Perspektiven sind beispielsweise die UN-Behindertenrechtskonvention und der Ansatz des Universal Design for Learning (UDL). Im Rahmen der Konvention drückt sich deutlich der Wandel von einem zu bemitleidenden „Objekt der Fürsorge“ hin zu einem menschenrechtsorientierten Ansatz aus, der Menschen mit Behinderungen gewährleisten soll, ein möglichst selbständiges und selbstbestimmtes Leben zu führen. Im Rahmen des UDL-Ansatzes, der aktuell auch für die berufliche Bildung diskutiert wird (Lindmeier, 2019), geht es um eine umgreifende Umgestaltung von (Lern-)Architektur. Im Fokus stehen die Prinzipien Inklusion und Barrierefreiheit in Bezug auf Bildungssituationen (vgl. Fisseler, 2015).
In der (Beruf)Schule kommen, ebenso wie in der Gesellschaft insgesamt, Machtverhältnisse, internalisierte Normalisierungsverständnisse und Vorurteile zum Ausdruck. Um inklusiver zu werden und allen Menschen Zugang zu ermöglichen, ist eine Auseinandersetzung mit Menschenrechten, eine Sensibilisierung für Differenzen und Diskriminierung sowie für Barrieren und eine Reflexion der eigenen Werte eine stetige Aufgabe aller an Schule Beteiligten. Gegen Ableismus anzugehen, Zugangshürden abzubauen und Teilhabe auch an Bildung zu ermöglichen, ist in der UN-Behindertenrechtskonvention unter Artikel 24, Abs. 1 festgehalten:
Die Vertragsstaaten anerkennen das Recht von Menschen mit Behinderungen auf Bildung. Um dieses Recht ohne Diskriminierung und auf der Grundlage der Chancengleichheit zu verwirklichen, gewährleisten die Vertragsstaaten ein integratives [inklusives] Bildungssystem auf allen Ebenen und lebenslanges Lernen […] (Art. 24, Abs. 1 UN-BRK)
Dass eine Beeinträchtigung nicht in Ausgrenzung und Absonderung mündet, ist entsprechend Teil eines inklusiven Auftrags. Inklusion kann also verstanden werden:
„als ein menschenrechtlich begründeter Prozess der Veränderung der Lebensbereiche im Hinblick auf ein visionäres Ziel, nach dem alle Menschen in ihrer Unterschiedlichkeit jederzeit vollkommen gleichberechtigt und gleichwertig behandelt werden, sodass sie ihr Leben weitestgehend selbstbestimmt in der Gesellschaft leben können“ (Walter-Klose, 2020, online).
Was bedeutet das Wissen um Ableismus, Behinderung und um den Auftrag der Inklusion für die Arbeit als (zukünftige) Berufsschullehrperson? Wie kann sich dieses Wissen auf unser Denken und Handeln auswirken? Wie können wir als Lehrer:innen schließlich mit diesem Wissen im Klassenraum und darüber hinaus handeln? Zur Annäherung an diese Fragen finden Sie im Folgenden Aufgabenstellungen, die Ihnen dabei helfen, sich mit dem Thema weiter vertraut zu machen.
- Schauen Sie sich die Definition von Behinderung der UN-BRK noch einmal an. Nennen Sie ein konkretes Beispiel, mit dessen Hilfe Sie Beeinträchtigung, Barrieren und Behinderungen in ihrem Wechselverhältnis differenziert darlegen.
- Recherchieren Sie den Ansatz des Universal Design for Learning (UDL) und skizzieren Sie eine Idee, wie Sie diesen in Ihren Klassenraum übertragen könnten.
- Unter dem Hashtag #AbleismTellsMe tauschen sich behinderte Menschen auf sozialen Netzwerken wie Twitter oder Instagram über ihre Alltagserfahrungen mit Diskriminierung Ihren Anfang nahm die Bewegung im Jahr 2020 mit dem ersten Tweet der behinderten Studentin Kayle Hill in den USA und hat, besonders im deutschsprachigen Raum, auf breite Resonanz getroffen. Suchen Sie auf den sozialen Medien* nach diesem Hashtag und lesen Sie sich etwas in die Beiträge ein.
Beantworten Sie anschließend folgende Fragen:
Welche Diskriminierungsgründe werden häufig beklagt?
Welche Forderungen stellen die Betroffenen an die Gesellschaft und nichtbehinderte Menschen? Welche Bezüge lassen sich aus der Lerneinheit und Ihrer Recherche herstellen?
Bitte machen Sie Screenshots der von Ihnen gewählten Hashtags und bauen diese sinnvoll in Ihre Antwort ein.
*Falls Sie nicht auf die Dienste sozialer Medien für die Bearbeitung dieser Aufgabe zugreifen möchten, können Sie gerne eine Recherche im Netz zu Artikeln über die Bewegung machen und grundlegende Erkenntnisse in eigenen Worten wiedergeben. Arbeiten Sie auch hier bitte immer mit Quellenangaben.
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